Wir haben Antworten
Möchten Sie eine Frage beantwortet haben, freuen wir uns über Ihren Beitrag. Einfach in das KONTAKTFORMULAR eintragen und wir veröffentlichen Ihre Frage, natürlich ohne Namen, auf dieser Seite!

Häufig gestellte Fragen
-
Kann ich trotz Förderung Steuern sparen?
-
Ein Steuererlass von 1200 Euro pro / Jahr ist möglich in Zusammenhang mit dem Marktanreizprogrammen (MAP) bei der BAFA. Sie müssen sich nur Materialkosten und Stundenlohnkosten getrennt auf der Rechnung aufführen lassen. Es sind nur Lohnkosten absetzbar. Die Abschreibung kann über mehrerer Jahre laufen.
Tipp:
Generell ist jede Handwerksrechnung absetzbar, wenn sie Material und Lohnkosten getrennt ausweisen lassen und nicht bar bezahlen!
-
Wer ist vom EWärmG betroffen?
-
Jeder der eine neue Heizanlage bekommt, muss 10% aus regenerativen Energien des gesamten Energiebedarfs decken, d.h. eine Niedertemperatur Ölheizung wird den Änderungen nicht gerecht.
Die Anforderungen können z. B. mit einer Niedertemperatur Ölheizung in Kombination mit einer solarthermische Anlage abgedeckt werden.
Es gibt viele individuelle Möglichkeiten, deshalb ist es wichtig mit einem Fachmann zu sprechen, damit die optimale Lösung gefunden werden kann.
-
Was sind erneuerbare Energien?
-
Erneuerbare Energien auch regenerative Energien genannt.
Sind ressourcenschonende, nachwachsende Energien, wie
Wind-, Sonnen- und Wasserkraft, Geothermie sowie
Bioenergie (z.B.: Biogas, Bioethanol und Holz)
-
Wer benötigt einen Energieausweis?
-
Hierbei ist zu unterscheiden zwischen bereits bestehenden Gebäuden und neu zu errichtenden Gebäuden.
Für Neubauten und wesentliche Umbauten ist ein Energiebedarfsausweis nach §16 EnEV bereits heute schon Gesetz und Pflicht. Der Energiebedarfsausweis ist den nach Landesrecht zuständigen Behörden auf Verlangen vorzulegen und Käufern, Mietern und sonstigen Nutzungsberechtigten der Gebäude auf Anforderung zur Einsichtnahme zugänglich zu machen."
Für Bestandgebäude gilt nach Fassung der EnEV 2007 :
Bei Verkauf oder Vermietung von Wohngebäuden mit Baujahr 1965 oder früher ist Interessenten ab dem 1. Juli 2008, ein Energieausweis zugänglich zu machen. Ein halbes Jahr später – ab dem 1. Januar 2009 – gilt dies für alle Wohngebäude.
Ab 1. Juli 2009 müssen auch in Nichtwohngebäuden im Verkaufs- oder Vermietungsfall Energieausweise ausgestellt werden. Ab dann müssen in öffentlichen Gebäuden mit regelmäßigem Publikumsverkehr auch Energieausweise gut sichtbar ausgehängt werden.
Ausdrücklich ausgenommen von der Energieausweispflicht sind kleine Gebäude (Gebäude mit weniger als 50 Quadratmetern Nutzfläche) und Baudenkmäler.
-
Was ist neu an der Einzelförderung bei der KfW?
-
Ab dem 01.03.2011
Ist es wieder möglich Einzelmaßnahmen am Gebäude zu fördern
Es muss jedoch ein Effzienzhausstandard erreicht werden.
Effzienzhausstanddard: 115 / 100 / 85 / 70 / 55
Finanziert werden folgende Einzelmaßnahmen:
Wärmedämmung der Wände,
Wärmedämmung der Dachflächen,
Wärmedämmung der Geschossdecken
Erneuerung der Fenster und Außentüren,
Einbau einer Lüftungsanlage,
Austausch der Heizung einschließlich Einbau einer Umwälzpumpe der Klasse A und gegebenenfalls einer hocheffizienten Zirkulationspumpe
- Planungs- und Baubegleitungsleistungen
Einzelmaßnahmen unterliegen jetzt verschärften Bedingungen, so muss z.B. bei Fensteraustausch ein Wärmedurchgangskoeffizient von 0,95 erreicht werden.