Rechtsgrundlagen
Änderungen 2011
Das Bundeskabinett will die Maßnahmen zur Kostensenkung bei der Solar-Vergütung vorziehen.
Die vorgesehene weitere Absenkung der Solar-Vergütung soll teilweise schon zum 1. Juli 2011 erfolgen.
Für Freiflächen-Anlagen soll die Absenkung zum 1. September 2011 wirksam werden. Vorgeschlagen wird eine Absenkung der Vergütung in Abhängigkeit von der Marktentwicklung in den Monaten März bis Mai 2011. Die Absenkung kann damit bereits Mitte 2011, je nach Marktentwicklung bis zu 15 Prozent betragen. Ab dem 1. Januar 2012 soll nach dem Willen des Bundeskabinetts auch die Umlagebefreiung für die Unternehmen, die das Grünstromprivileg nutzen, auf die Höhe der EEG-Umlage im Jahr 2010 begrenzt werden
seit 15. März 2011 gelten neue Förderrichtlinien für das Marktanreizprogramm (MAP) des Bundesumweltministeriums – zu verbesserten Konditionen. Die Erhöhung der Förderung ist teilweise bis zum Jahresende befristet – es gilt also keine Zeit zu verlieren.
Mit dem Marktanreizprogramm soll die Wärmeerzeugung aus erneuerbaren Energien gestärkt werden.
Im Einzelnen wurden folgende Neuerungen eingeführt:
Solarkollektoren
Die Basisförderung für Solarkollektoren zur kombinierten Warmwasserbereitung und Raumheizung wird bis 30.12.2011 auf 120 Euro/m2 erhöht (ab 1.1.2012: 90 Euro/m2).
Wird darüber hinaus ein alter Heizkessel ohne Brennwertnutzung gegen einen neuen Brennwertkessel ausgetauscht, kann es einen zusätzlichen Kesseltauschbonus geben. Der Bonus beträgt bis zum 30.12.2011 600 Euro, danach 500 Euro.
Einen weiteren Bonus von 600 Euro (500 Euro ab 1.1.2012) gibt es für die Kombination Solarthermie plus Wärmepumpe bzw. Solarthermie plus Biomasseanlage.
Biomasseanlagen
Die Förderung von emissionsarmen Scheitholzvergaserkesseln wird wieder eingeführt, allerdings muss dabei eine besonders geringe Staubemission nachgewiesen werden. Die Förderung beträgt pauschal 1.000 Euro pro Anlage.
Bei Pelletöfen mit Wassertasche, Pelletkessel und Holzhackschnitzel bliebt die bestehende Förderung zu unveränderten Konditionen bestehen.
Wärmepumpen
Bei Wärmepumpen wurden die Anforderungen bei den Jahresarbeitszahlen verringert und der Berechnungsmaßstab von der Wohnfläche auf die Wärmeleistung umgestellt. Dies soll die Antragsstellung erleichtern und vereinfachen.
Große Wärmepumpen ab einer Wämeleistung von mehr als 100 kW werden ab sofort in das Förderprogramm der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) aufgenommen.
Anträge ab sofort nach neuen Richtlinien möglich
Ab sofort können Anträge nach der neuen Richtlinie des MAP gestellt werden. Für bereits gestellte Anträge gelten die bisherigen Richtlinien – diese können nicht neu gestellt werden.
Weitere Informationen zum Marktanreizprogramm finden Sie auf der Homepage des zuständigen Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA):
http://www.bafa.de/bafa/de/energie/erneuerbare_energien/index.html
Weitere Informationen zu Förderprogrammen finden Sie auf unserer Homepage unter
http://www.energieagentur-regio-freiburg.de/foerderprogramme/